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BIETEN WIR FLEXIBLEN SERVICE UND
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Gem. § 6 Nr. 3 u. 4 des StbG. erstellen wir die Buchführung durch unseren IHK- geprüften Bilanzbuchhalter Herrn Kai Heibach. Dieser hat inzwischen mehr als 10jährige Berufserfahrung im Bereich der Finanz- und Lohnbuchhaltung von Arztpraxen und Apotheken.
FÜr unsere Einsender bieten wir zu Sonderkonditionen folgenden Leistungen:
Laufende monatliche Abrechnung
Jahresendarbeiten
Bescheinigungen